Zuständige Aufsichtsbehörde

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle

Erlaubnis / Befähigung

Erlaubnis nach 7 SprengG : Nr. 1 / 2009 vom 01.10.2009; ausgestellt vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Befähigung nach 20 SprengG: Nr. 12 / 2009 vom 25.08.2009; ausgestellt vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Staatliche Anerkennung nach 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Grundlehrgang und Wiederholungslehrgang - Abbrennen von Feuerwerken -; ausgestellt vom Gewerbeaufsichtsamt Celle

Berufsrechtliche Regelung

Rechtsvorschriften für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
abrufbar unter: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/

Zuständige Versicherung (Betriebshaftpflicht)

Das Unternehmen LUTH-FEUERWERKE unterhält ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der

Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln

mit einer Versicherungssumme je Versicherungsfall bis zur Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 RStV

Dipl.- Ing. (FH) Peter Luth
Finkenweg 4
21220 Seevetal

Copyright © 2019 LUTH-FEUERWERKE

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.