Erlaubnis / Befähigung
Erlaubnis nach 7 SprengG : Nr. 1 / 2009 vom 01.10.2009; ausgestellt vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Befähigung nach 20 SprengG: Nr. 12 / 2009 vom 25.08.2009; ausgestellt vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Staatliche Anerkennung nach 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Grundlehrgang und Wiederholungslehrgang - Abbrennen von Feuerwerken -; ausgestellt vom Gewerbeaufsichtsamt Celle
Berufsrechtliche Regelung
Rechtsvorschriften für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
abrufbar unter: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/
Zuständige Versicherung (Betriebshaftpflicht)
Das Unternehmen LUTH-FEUERWERKE unterhält ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Arnoldiplatz 1
50969 Köln
mit einer Versicherungssumme je Versicherungsfall bis zur Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden.